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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PawTeamEvolution
Sarah Ismaili
Hülsen 7
42349 Wuppertal

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen PawTeamEvolution, Sarah Ismaili, nachfolgend „Anbieterin“ genannt, und ihren Kunden über die angebotenen Dienstleistungen.

Hierzu gehören insbesondere Hundetraining, Mensch Hund Coaching, Beratungen vor Ort sowie die Urlaubs und Tagesbetreuung von Hunden.

 

Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zugestimmt hat.

 

2. Vertragsschluss

 

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Leistung oder ein Termin zwischen der Anbieterin und dem Kunden verbindlich vereinbart beziehungsweise bestätigt wurde.

Die Vereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E Mail oder über andere elektronische Kommunikationswege erfolgen.

 

3. Leistungen

Die Anbieterin bietet insbesondere folgende Leistungen an:

Hundetraining und Beratung vor Ort

Individuelles Mensch Hund Coaching, Verhaltensanalysen sowie praktische Trainingseinheiten entsprechend der jeweiligen Situation des Mensch Hund Teams.

Urlaubs und Tagesbetreuung

Zeitweise Aufnahme und Betreuung von Hunden im häuslichen Umfeld der Anbieterin. Die Betreuung kann einzelne Betreuungstage sowie mehrtägige Aufenthalte umfassen.

Die Betreuung beinhaltet insbesondere angemessene Ruhephasen, Spaziergänge, Beschäftigung sowie ein auf den jeweiligen Hund abgestimmtes Alltagsmanagement.

Art und Umfang der jeweiligen Leistung werden individuell vereinbart.

 

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten beziehungsweise auf der Website angegebenen Preise.

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

5. Termine und Absagen beim Hundetraining

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann ein Kunde einen vereinbarten Trainingstermin nicht wahrnehmen, muss die Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein pauschalierter Ausfallschaden in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet werden.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Stornierung der Urlaubs und Tagesbetreuung

Vereinbarte Betreuungszeiträume sind verbindlich, da die entsprechenden Betreuungsplätze für den Kunden reserviert werden.

Bei einer Stornierung gelten folgende Regelungen:

• bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei
• 13 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 Prozent des vereinbarten Betreuungspreises
• ab 6 Tage vor Betreuungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Betreuung: 50 Prozent des vereinbarten Betreuungspreises

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der frei gewordene Betreuungsplatz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung des entstandenen Ausfalls entsprechend berücksichtigt.

 

7. Voraussetzungen für die Urlaubs und Tagesbetreuung

Die Aufnahme eines Hundes erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.

Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Betreuung sämtliche für eine sichere Betreuung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen
, benötigte Medikamente
, Allergien und Unverträglichkeiten
, ansteckende Erkrankungen oder Parasitenbefall
. Verhaltensauffälligkeiten
, Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren
, bekannte Beißvorfälle
, Ressourcenverteidigung
, Ängste und besondere Auslöser
. Probleme beim Alleinbleiben
, Läufigkeit beziehungsweise eine zu erwartende Läufigkeit
, sonstige Besonderheiten, die für die Betreuung und Sicherheit relevant sind. 

Die Anbieterin entscheidet nach fachlicher Einschätzung und unter Berücksichtigung der vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten, ob ein Hund aufgenommen werden kann.

Hunde gemäß § 3 und § 10 Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen werden nicht zur Urlaubs oder Tagesbetreuung aufgenommen.

 

8. Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für jeden zur Urlaubs oder Tagesbetreuung aufgenommenen Hund muss während des gesamten Betreuungszeitraums eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Betreuungsvertrages, dass entsprechender Versicherungsschutz für den Hund besteht.

Der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn der Betreuung zu prüfen, ob seine Tierhalterhaftpflichtversicherung auch Schäden umfasst, die während einer entgeltlichen Betreuung durch Dritte entstehen.

 

9. Impfstatus und Gesundheit

Der Kunde hat die Anbieterin vor Beginn der Betreuung über den Gesundheitszustand des Hundes sowie bekannte ansteckende Erkrankungen oder einen bestehenden Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung zu informieren.

Der Impfstatus ist auf Verlangen durch einen Impfpass oder Heimtierausweis nachzuweisen.

Bei einer ansteckenden Erkrankung, einem entsprechenden Verdacht oder einem Zustand, durch den andere Tiere oder Personen gefährdet werden könnten, kann die Aufnahme des Hundes abgelehnt beziehungsweise eine bereits begonnene Betreuung beendet werden.

 

10. Medikamente und tierärztliche Versorgung

Benötigt ein Hund während der Betreuung Medikamente, müssen diese in ausreichender Menge sowie mit eindeutigen Angaben zur Dosierung und Anwendung bereitgestellt werden.

Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung und erscheint eine tierärztliche Behandlung erforderlich, ist die Anbieterin berechtigt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.

Soweit es die Situation zulässt, wird zuvor versucht, den Kunden oder eine von ihm benannte Kontaktperson zu erreichen.

Ist eine vorherige Kontaktaufnahme in einem dringenden Fall nicht möglich, darf die Anbieterin die nach ihrer Einschätzung erforderliche tierärztliche Versorgung veranlassen.

Die dadurch entstehenden Tierarzt, Medikamenten und Behandlungskosten trägt der Hundehalter, soweit die Ursache nicht von der Anbieterin zu vertreten ist.

 

11. Futter und persönliche Gegenstände

Benötigtes Futter, Medikamente und individuell erforderliche Gegenstände sind nach Absprache für den Betreuungszeitraum in ausreichender Menge bereitzustellen.

Der Kunde informiert die Anbieterin vor Beginn der Betreuung über bekannte Futtermittelallergien und Unverträglichkeiten.

 

12. Ablauf der Urlaubs und Tagesbetreuung

Die Betreuung erfolgt im häuslichen Umfeld der Anbieterin und orientiert sich am Betreuungskonzept von PawTeamEvolution sowie an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Hundes.

Die Anbieterin darf angemessene Managementmaßnahmen einsetzen, soweit diese der Sicherheit, Ruhe und Struktur während der Betreuung dienen.

Hierzu können insbesondere Ruhebereiche, räumliche Trennung von Hunden, Platzzuweisung, getrennte Fütterung, Leinenmanagement und Ressourcenmanagement gehören.

Spaziergänge, Beschäftigung, Ruhezeiten und Tagesablauf werden von der Anbieterin unter Berücksichtigung des jeweiligen Hundes und der Betreuungssituation gestaltet.

Das Wohlbefinden und die Sicherheit der betreuten Hunde sowie der im Haushalt lebenden Personen haben Vorrang.

 

13. Abbruch oder Ablehnung einer Betreuung

Die Anbieterin kann die Aufnahme eines Hundes ablehnen, wenn eine sichere oder tierschutzgerechte Betreuung nach ihrer fachlichen Einschätzung nicht gewährleistet werden kann.

Eine bereits begonnene Betreuung kann aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Hund eine erhebliche und bei Vertragsschluss nicht bekannte Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt, wesentliche Angaben zu Gesundheit oder Verhalten unrichtig oder unvollständig gemacht wurden oder eine sichere Betreuung aus anderen erheblichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Kunde stellt sicher, dass während des Betreuungszeitraums eine geeignete Kontaktperson erreichbar ist, die den Hund im Falle eines notwendigen Abbruchs zeitnah übernehmen kann, sofern der Kunde selbst hierzu nicht in der Lage ist.

 

14. Haftung

Für die Haftung der Anbieterin und des Hundehalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Anbieterin auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Tierhalters und des Tieraufsehers bleiben unberührt.

 

15. Mitwirkungspflichten beim Hundetraining

Der Kunde verpflichtet sich, für das Training relevante Angaben über den Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Der Kunde informiert die Anbieterin insbesondere über Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aggressionsverhalten und bekannte Beißvorfälle, soweit diese für die Durchführung des Trainings relevant sind.

Die Umsetzung der besprochenen Trainingsmaßnahmen außerhalb der gemeinsamen Termine liegt in der Verantwortung des Kunden.

Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden, da die Entwicklung insbesondere vom jeweiligen Hund, dem Halter, dem Umfeld und der Umsetzung der Trainingsmaßnahmen abhängig ist.

 

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung von PawTeamEvolution.

 

17. Widerrufsrecht

Soweit dem Kunden als Verbraucher aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.

Die Informationen über ein bestehendes Widerrufsrecht und dessen Ausübung werden dem Kunden, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.

 

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

PawTeamEvolution


Sarah Ismaili


Hülsen 7
42349 Wuppertal

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